„Besser den Wolf aus der Schafherde heraushalten, als darauf zu vertrauen, man könne ihm Zähne und Klauen ziehen, nachdem er eingebrochen ist.“
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Arbeitsumfeld sichern...
und zeitgleich Ihre Prozesse optimieren
Wie auch im Bereich „Gefahrgut“ so sind präventive Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das jeden Betrieb und somit auch Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese mit daraus erarbeiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Übrigens betrifft die Gefährdungsbeurteilung mittlerweile auch den präventiven Schutz vor psychischen Belastungen der Mitarbeiter!
Unsere EAC-Fachleute für Gefährdungsbeurteilung unterstützen Sie dabei, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen alle Vorschriften erfüllen. Ihr Gewinn für dieses Investment: Sie treten rechtlich abgesichert gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern auf. Zudem sind vermiedene Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden ein Plus für das Wohlbefinden Ihrer produktiven Mitarbeiter … und für Ihre Bilanz.
Wir unterstützen Sie in allen Facetten der Gefährdungsbeurteilungen:
- Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie der Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen
- Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits)
Das Ziel
Unsere Fachkräfte machen sich bei Ihnen vor Ort ein Bild von der (Sicherheits-)Lage und erarbeiten einen Statusbericht. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir anschließend – wenn nötig – Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Dabei achten wir auf eine lückenlose Dokumentation und führen Sicherheitsaudits durch, damit Sie im Streitfall alle Trümpfe auf der Hand halten.
Haben Sie Interesse?
Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung.